ATLAS AES-Release 3.0 kommt
Am 29. Oktober 2023 endet die Umstellungsphase von ATLAS AES-Release 2.4 auf 3.0. Bis dahin müssen alle Teilnehmer sowie Softwarehersteller auf das neue Release migriert sein. Anders als bei 2.4 ist ab diesem Release nur noch das Format XML vorgesehen. Daher ist eine Umstellung auf AES 3.0 auch nur möglich, wenn das Übermittlungsformat XML genutzt wird.
Welche Änderungen gibt es ab Release AES 3.0?
Neben der Formatänderung gibt es noch eine Reihe an Änderungen und Neuerungen, sobald der Teilnehmer Nachrichten im XML-Format senden und empfangen kann.
- Anpassungen beim Unionszollkodex (UZK)
Die ein- und ausgehenden Nachrichten wurden an die Vorgaben des UZK und seinen Anhängen B UZK-DA und UZK-IA angepasst. - Ausfuhrerstattung
Alle Inhalte zur Ausfuhrerstattung wurden entfernt. - Codelisten
Neben den EU-Codelisten mit dem Kennbuchstaben „C“ gibt es jetzt auch die Codelisten mit den Buchstaben „D“, „I“, „A“ und „S“. - Neue und angepasste Verfahren nach dem UZK
– Schnittstelle EMCS/AES und NCTS/AES
– Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr
– Nachforschungsverfahren - Mehrfache Umleitung
Es ist jetzt möglich, zuvor umgeleitete Ausfuhrvorgänge anderer Mitgliedstaaten bei der vorgesehenen oder der gestellten Ausgangszollstelle erneut zu gestellen. - Anpassung der Versandweiterleitung
Bei der Art des Versandverfahrens im Rahmen der manuellen Versandweiterleitung werden wie bisher automatisiert Unterlagen generiert. Bei der Auswahl eines CIM-Frachtbriefs werden auf der Kopfebene jeweils die Unterlagen für die Versandanmeldung „T1/ T2 oder T2F“ und die Unterlage „CIM T1/ T2 oder T2F“ angelegt. - Kennzeichen „Sicherheit“
Es muss angemeldet werden, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten enthält. - LRN/ MRN
Die LRN (Local Reference Number) ist zukünftig mit anzugeben und
ersetzt die bisherige Bezugsnummer. Die MRN wird erst mit der Annahme des Ausfuhrvorganges und der Statusmeldung „E_EXP_STA“ bekanntgegeben. - Art der Anmeldung
Für die Art der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren gibt es die neue Codeliste C0231 (Declaration Type). - Art der Ausfuhranmeldung – neue Codeliste A0121
Für die Art der Ausfuhranmeldung besteht eine neue Systematik. Eine Zahlenreihenfolge ersetzt die bekannte Buchstaben-Codierung. - Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
Das Ausfuhrbegleitdokument ist nur noch nach dem UZK-TDA vorgesehen. Es steht bis zum Ende der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES für alle Ausfuhrvorgänge zur Verfügung. - Neue Beteiligte sowie neue Beteiligten-Konstellationen
Künftig stehen zur Anmeldung neue Beteiligte zur Verfügung: der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer, Versender, Beförderer und Lieferketten-Beteiligter. Die Angabe des Verfahrensinhaber (PV) entfällt. - Unionsansässigkeit von Beteiligten
Der Anmelder und ggf. sein Zollvertreter und zollrechtliche Ausführer müssen in der Europäischen Union ansässig sein. - „Zusätzliche Information“ (bisheriges Datenfeld „Vermerk“ und „Besonderer Tatbestand“)
Neu steht für die getätigte Anmerkung sowie für das Vorliegen eines besonderen Tatbestandes die neue Datengruppe „Zusätzliche Information“ zur Verfügung. - Anmeldung von Unterlagen und Vorpapieren
Neu ist eine differenzierte Anmeldung von Unterlagen auf Kopf- und Positionsebene als Unterlage, Sonstiger Verweis oder Transportdokument möglich. Die Vorpapiere können ebenfalls auf den Ebenen „Kopf“ und „Position“ angemeldet werden. - Anmeldung von sonstigen Unterlagen (Nzzz/9ZZZ/9DFE)
Die Codierung „9ZZZ“ ersetzt die bisherige Codierung „Nzzz“. Für den Sonderfall „rückwirkende Anmeldungen“ steht die neue Codierung „9DFE“ bereit. - Anmeldung von Genehmigungen/Lizenzen sowie Verwaltungsdokumenten (EMCS)
Genehmigungen/Lizenzen werden mit der Datengruppe „Unterlage“ angemeldet (Codeliste I0922). Begleitende Verwaltungsdokumente (EMCS) mittels der Datengruppe „Vorpapier“ (Codeliste I0932). - Anmeldung von Bewilligungen, verbindlicher Ursprungsauskunft bzw. Zolltarifauskunft
Neu steht dafür die Datengruppe „Bewilligung“ auf Kopfebene zur Verfügung, in der alle erteilten Bewilligungen (SDE, EIR, OPO-PV und CCL) als Referenznummern anzugeben sind. - Anmeldung von beantragten Verfahren
Wird die Art der Anmeldung mit dem Wert „EX“ angegeben, sind nur die beantragten Verfahren mit den Werten 10, 11, 21, 22, 23 und 31 zulässig. Wird der Wert „CO“ angegeben, ist nur der Wert 10 zulässig. - UZK-Überarbeitung der zollrechtlichen Passiven Veredelung
Für die zollrechtliche Passive Veredelung (PV) kann ein Standardaustausch oder ein Ersatzwarenverkehr bewilligt bzw. beantragt werden. - UZK-Überarbeitung der Angabe von Beendigungsinformationen (AV/ZL)
Zur Angabe von Beendigungsinformationen aus einem Verfahren der aktiven Veredelung (AV) oder einem Zolllager-Verfahren (ZL) steht die Datengruppe „Verfahrensübergang“ auf Positionsebene zur Verfügung. - Arten der Kontrollmaßnahmen
Für die Anordnung einer Kontrollmaßnahme wird die Art mithilfe der neuen EU Codeliste C0716 (Control Type) übermittelt. Die bisher verwendete Codeliste A0133 entfällt. - Transportausrüstung, Container-Indikator
Bei den Neuregelungen zum Container-Indikator und der Datengruppe „Transportausrüstung“ gelten während und nach der EU-weiten Übergangszeit unterschiedliche Bedingungen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie in der ATLAS-Info vom Deutschen Zoll.
Zertifizierung unserer Lösungen für AES Release 3.0
Die Zertifizierung unserer Software durch den Deutschen Zoll ist geschafft. Anfang April 2023 werden wir mit der Umstellung auf das ATLAS AES-Release 3.0 beginnen.