Außenhandelsstatistik Änderungen 2022
In der EU gilt eine neue Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken (EBS), die sich auf die Außenhandelsstatistik auswirkt. Zum 1. Januar 2022 treten daher sowohl in den Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) als auch bei Zollanmeldungen (ATLAS-Meldungen) Änderungen in Kraft. Umgesetzt werden die Regelungen im Außenhandelsstatistikgesetz und in der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung.