eCDF

Änderungen in der MWST-Erklärung laut Gesetzgeber

Was hat sich geändert?

Konkret wurden die Felder „481“, „482“, „491“, „492“ und „493“ hinzugefügt.

Bei 481 und 482 handelt es sich um Felder innerhalb der Steuerbefreiungen und abzugsfähigen Beträgen, in denen Werte angegeben werden müssen:

6. Im Rahmen der nationalen Sonderregelung für Kleinunternehmer gemäβ Artikel 57 bis getätigte Umsätze (7)

7. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Sonderregelung für Kleinunternehmer gemäβ Artikel 57 quater getätigte Umsätze

Bei den sonstigen Feldern handelt es sich um Informationen über Sonderregelungen, welche im Rahmen der Erklärung mit angegeben werden müssen:

491 OSS
492 IOSS
493 Grenzüberschreitende Sonderregelung für Kleinunternehmen

Im Folgenden setzen wir voraus, dass das von uns ausgelieferte Basispaket der Lokalisierung Luxemburg genutzt wird und die Codierung der Mehrtwertsteuer-Buchungsgruppen im System nicht verändert bzw. ergänzt wurde.

Mögliche Arbeitsweisen zum Melden Ihrer monatlichen Mehrwertsteuererklärung

  • Erweitern Sie das Mehrwertsteuer-Schema um die o. g. Felder an der richtigen Stelle.
  • Tipp: Erstellen Sie ein neues Schema aus einer Kopie des alten. So bleiben Ihre korrekten Daten unberührt und Sie haben eine transparente Trennung der verschiedenen Jahre.
  • Wird in unserer Basisausprägung als Rapid Start Paket* von uns bereitgestellt.
*Preis auf Anfrage

AL-Version (On Prem oder Saas)

  • Neues Mehrwertsteuer-Abrechnungsschema, erweitert um die Felder und zwingend erforderliche Hintergrundtabellen wie Forms, Declaration Type und Comput Formula (Validierungsregeln).
  • Wird in unserer Basisausprägung als Rapid Start Paket von uns bereitgestellt.
  • Zwingend erforderlich, weil jährlich eine Überprüfung von uns stattfindet und wir sicherstellen müssen, dass unsere Kunden mit der aktuell zertifizierten Schnittstellenversion arbeiten. Ein Export für Januar 2025 wird ohne Eingriff ins System nicht möglich sein.

C/AL-Version

  • Neues Mehrwertsteuer-Abrechnungsschema, erweitert um eTVA Line und eTVA Declaration.
  • Wird in unserer Basisausprägung als Rapid Start Paket* von uns bereitgestellt.
*Preis auf Anfrage

Individualisierungen, die am ursprünglichen Schema für Sie oder durch Sie gemacht wurden, müssen ebenfalls im neuen Schema nachgetragen werden.

Auf Wunsch kann dies durch uns nach Aufwand erfolgen. Unterstützungsleistungen wie z. B. Installation oder sonstige Unterstützung in der Bearbeitung des Mehrwertsteuerschemas werden nach Aufwand von uns erbracht.

Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen gerne für Sie da:

Oliver Schäfer
Telefon 0681 589175-29
E-Mail: oliver.schaefer@orgavision.lu

    Hauptsitz +352 26660091
    Zweigniederlassung +49 681 589175-0