Mehrwertsteuer-Erklärung in Luxemburg – das ändert sich 2025
Der luxemburgische Gesetzgeber hat beschlossen, die Anforderungen an die Mehrwertsteuer-Erklärung ab 2025 erneut zu ändern. Diese Neuerungen erfordern Anpassungen in unserer Lokalisierung für Business Central, um die elektronischen Daten korrekt auf der Plattform eCDF zu übermitteln.
Was ist eCDF?
eCDF ist die Plattform für die elektronische Erhebung von Finanzdaten in Luxemburg. Seit dem 1. Januar 2020 sind Mehrwertsteuerpflichtige verpflichtet, ihre Mehrwertsteuer-Erklärung sowie zusammenfassende Meldung ausschließlich darüber einzureichen. Die Datenübertragung erfolgt bevorzugt im XML-Format und orientiert sich an einer spezifischen XML-Struktur, die die korrekte Verarbeitung der Daten sicherstellt.
Was ändert sich in der Mehrwertsteuer-Erklärung?
Konkret wurden die Felder „481“, „482“, „491“, „492“ und „493“ hinzugefügt. Bei 481 und 482 handelt es sich um Felder innerhalb der Steuerbefreiungen und abzugsfähigen Beträgen, in denen Werte angegeben werden müssen:
- Im Rahmen der nationalen Sonderregelung für Kleinunternehmer gemäβ Artikel 57 bis getätigte Umsätze (7)
- Im Rahmen der grenzüberschreitenden Sonderregelung für Kleinunternehmer gemäβ Artikel 57 quater getätigte Umsätze
Bei den sonstigen Feldern handelt es sich um Informationen über Sonderregelungen, welche im Rahmen der Erklärung mit angegeben werden müssen:
- 491 OSS
- 492 IOSS
- 493 Grenzüberschreitende Sonderregelung für Kleinunternehmen
Welche Änderungen sind in unserer Lokalisierung nötig?
Durch die verschiedenen Versionsstände und Nutzung unserer Lokalisierung ergeben sich verschiedene Vorgehensweisen, welche wir hier kategorisiert darstellen. Bitte prüfen Sie genau, was in Ihrem Fall zu tun ist, und wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an unseren Consultant Oliver Schäfer unter Telefon +49 681 589175-29.